Nach dem Versäumnis vom Vormittag wurde die Verhandlung um 13:30 Uhr wieder aufgenommen.
Die Sicherheitskontrollen am heutigen fünften Prozeßtag waren insofern verschärft, als daß man nun auch die Schuhe ausziehen musste.
Am Nachmittag wurden sowohl Monika als auch Alfred Schäfer in den Verhandlungssaal geführt. Die Verhandlung begann mit der Vorführung des Filmes „Brainwashing 911 & the Holohoax“ in englischer Sprache. Anschließend wurde von einer Dolmetscherin der Text, der in dem Film gesprochen wurde, in deutscher Sprache vorgetragen. Alfred hat dazu gesagt, daß der Dolmetscherin die Übersetzung gut gelungen sei. Auf diesen Film begründet sich der Anklagepunkt 6. Auf einen Film mit russischen Untertiteln begründen sich die Anklagepunkte 7 und 8. Dieser Film konnte jedoch noch nicht angesprochen werden, weil die Übersetzung noch nicht fertig sei.
Danach hat Alfred Schäfer den Zusammenhang erklärt, den er zwischen 911 und der Holoreligion sieht. Sowohl über den Terroranschlag 911 seien immer wieder dieselben Bilder in den Medien und in den Schulen gezeigt worden, so daß sich die über die Medien verbreitete Darstellung in die Gehirne der Menschen eingebrannt hätte, ganz genauso wie man es mit dem HC gemacht habe. Die Schulen seien deshalb keine Bildungseinrichtungen, sondern Indoktrinationsanstalten. Die Wahrheit über 911 müsse aber eine andere sein, als die über die Medien verbreitete Darstellung. Denn wie könne es denn sein, daß zwei Flugzeuge in zwei Türme hineingeflogen wären, ein drittes Gebäude aber auch eingestürzt sei, ohne daß ein Flugzeug hineingeflogen sei. Im Zusammenhang mit 911 habe er Christopher Bollyn kennengelernt, der seinerzeit eine leitende Position innerhalb des amerikanischen FBI inne hatte. Er habe ihm erzählt, daß hinter 911 und der Holoreligion dieselben Hintermänner steckten. Zusammen mit Christopher Bollyn habe er dann die Filmreihe „Brainwashing“ gemacht. Christopher Bollyn habe mit seiner Familie aus den VSA nach Schweden fliehen müssen. Alfred Schäfer habe Christopher Bollyn auch finanziell unterstützt, weil man die Wahrheitsverkünder ja auch immer versuche, finanziell fertig zu machen.
Auf die Frage, ob er jemals woanders für diese Filme angeklagt worden wäre, sagte Alfred, daß das nur in diesem „freien Land“, in Deutschland, der Fall sei. Die einzigen, die sich gemeldet hätten, seien die „Hasbara“ gewesen. „Hasbara“ sei ein hebräisches Wort für „Erklärung“. Sie hätten im Kommentarbereich zu den Videos auf unterstem Niveau ihre „Erklärungen“ abgegeben, um die Videos zu diskreditieren. Die Hasbara seien aber mit der Zeit weniger geworden, weil die Aufklärungsszene exponentiell gewachsen sei. Egal, ob man sie einsperren würde oder nicht, die Wahrheit könne nicht mehr weggesperrt werden. Sie werde sich nun unaufhaltsam überall verbreiten.
Der Film, der Monika Schäfer zur Last gelegt wird, wurde am heutigen Verhandlungstag zwar gezeigt. Monika hat jedoch heute nichts dazu gesagt, weil sie von ihrem Anwalt darum gebeten worden war, nichts zu sagen, da er sich heute nicht gut fühle. Der Antrag, die Klage gegen Monika Schäfer aufzuheben, wurde von der Kammer abgelehnt mit einer Litanei von Paragraphen, mit denen die Voraussetzungen für die Aufrechterhaltung der Anklage begründet wurden.
Das Gericht hat ferner eine Postkarte in Augenschein genommen, die Alfred Schäfer mit dem Text „Der Teufel liebt den Verrat, aber er hasst den Verräter“ an seine Verwandtschaft geschickt hat. Alfred Schäfer erklärt dazu, er habe diese Postkarte aus Enttäuschung über seine eigene Verwandtschaft an dieses geschickt, weil sie es gewesen sei, die ihn angezeigt habe. Doch es werde ihnen nichts nützen, wenn sie weiterhin auf das tote Pferd der Holoreligion setzen würden, weil sie glauben von ihrem Gehalt abhängig zu sein, denn die Wahrheit werde unaufhaltsam ihren Weg ans Licht finden. Er habe diese Postkarte nicht geschickt, um jemandem zu drohen, sondern um sich seiner Enttäuschung Ausdruck zu verleihen.
Zum Schluss hat Alfred Schäfer gesagt, er könne Morgen auch gleich in der Frühe bei Gericht erscheinen. Dazu solle man ihn aber besser freilassen, damit man ihn nicht wieder vergäße, denn er würde auch von alleine pünktlich zum Termin erscheinen.
Der Richter hat sein Mikrophone heute nicht benutzt, so daß man seinen Ausführungen nur sehr schwer folgen konnte.
***
„Es kommt der Tag, an dem werden all die Lügen unter ihrem eigenen Gewicht zusammenbrechen“
Kurzbericht vom ersten Prozeßtag gegen
Monika und Alfred Schaefer am Landgericht München
Kurzbericht vom zweiten Prozeßtag gegen
Monika und Alfred Schaefer am Landgericht München
Kurzbericht vom dritten Prozeßtag gegen
Monika und Alfred Schaefer am Landgericht München
Kurzbericht vom vierten Prozeßtag gegen
Monika und Alfred Schaefer am Landgericht München
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Der Große Wendig
Richtigstellungen zur Zeitgeschichte
Das Gesamtwerk umfaßt ohne Index 3.616 Seiten. Das im Grabert-Verlag erschienene Werk will aufzeigen, wie die Geschichte zu Lasten Deutschlands an einigen entscheidenden Stellen umgeschrieben oder bewußt falsch interpretiert wurde. Das Werk besteht aus 1151 voneinander unabhängigen Aufsätzen bzw. Richtigstellungen und eignet sich somit zu tiefergehender Recherche und zum Argumentieren.
Herausgeber und Autoren
Der Große Wendig wird von Rolf Kosiek und Olaf Rose herausgegeben. Das Werk basiert auf der historischen Forschungsarbeit von Heinrich Wendig (deshalb auch der Name Der Große Wendig) und entstand unter der Mitwirkung von Fred Duswald, Götz Eberbach, Hans Flink, Edgar Forster, Philippe Gautier, Friedrich Georg, Wolfgang Hackert, Michael Klotz, Dankwart Kluge, Hans Meiser, Andreas Naumann, Claus Nordbruch, Friedrich Karl Pohl, Walter Post, Karl Richter, Detlev Rose, Günter Stübiger und Michael Winkler …
Quelle HIER
Das vorliegende Werk zeigt an Hunderten von belegten Einzelfällen der letzten 150 Jahre, wie es wirklich war. Es legt dar, wie und von wem die geschichtliche Wahrheit systematisch bis in die Gegenwart verfälscht und manipuliert wurde, wie die Geschichtsschreibung immer noch zu Lasten Deutschlands bewußt mißbraucht wird und was die Motive für die folgenschweren Verzerrungen sind:
+++ Band 1 +++ Band 2 +++ Band 3 +++ Band 4 +++ Band 5 +++
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Hinweise in Sachen Kommentarbereich
Einige Stammkommentatoren haben sich weitestgehend freie Hand verdient, da sie sich im Laufe der Zeit als zuverlässig, gesprächsfördernd und vertrauensvoll erwiesen haben. Unbekannte Kommentatoren wandern jedoch grundsätzlich zunächst in die Moderation.
Wer sich als Störenfried/Troll herausstellt oder sich im Ton vergreift (gilt auch für Stammkommentatoren!), bekommt genau 1 (in Worten: EINE) Warnung. Sollte es zu einer Wiederholung kommen, gehts auf die schwarze Liste und Ende.
Kommentare mit einem Netzverweis unterliegen grundsätzlich zunächst der Moderation, werden jedoch in der Regel freigegeben, sobald sich eine Möglichkeit dazu ergibt.
Gelegentlich filtert der Spamschutz auch normale Kommentare aus, was bei 50+ Spamkommentaren am Tag zwar leidlich ist, aber dennoch passieren kann. Sollte ein Kommentar also “verschwinden“, bitte kurzen Hinweis per ePost, damit gezielt danach gesucht werden kann. Danke.
Der Kurze
7 Kommentare
Sherina
Alfred führt sie nach allen Regel der Kunst vor. (obwohl so hohe Kunst vor Gericht gar nicht nötig ist)
Armseliges BRD-Regime.
Daumen hoch für Alfred. Heil und Segen, Sherina
rbk
Auch der Antrag vom Dienstag letzter Woche, das Gericht möge nach Art. 100 Abs. 1 GG für die BRD das BVerfG anrufen, um klären zu lassen, ob § 130 Abs. 3, 4 StGB das GG verletze, wurde heute abgelehnt.
Ein heutiger Prozessbeobachter
Kleiner Eisbär
Es ist vollkommen klar, warum kein BRD –
Richter eine sogenannte Richtervorlage (konkrete Normenkontrolle gemäß Artikel 100 Abs. 1 GG für die BRD) dem sich selbst so nennenden Bundesverfassungsgericht zur Prüfung vorlegen will.
Lies mal diese beiden Entscheidungen:
https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2009/11/rs20091104_1bvr215008.html
Wunsiedel – Entscheidung, Beschwerdeführer Jürgen Rieger.
https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2017/03/rk20170328_1bvr138416.html
Michael Winkler, BRD – Gerichte und die deutsche Sprache.
Über eine behauptete „Verfassungsmäßigkeit“ brauchen wir nicht zu sprechen.
Gruß vom kleinen Eisbären
soliperez
Danke für die Prozessbeobachtungen, kann ja selbst nicht so weit reisen, ohne meine Existenz daheim bei geforderter täglicher Anwesenheit zu riskieren. Und anderswo ist darüber nichts oder im besten Falle 180 Grad Verfälschendes zu lesen. Wer herrscht bestimmt auch die herrschende Meinung.
Ja, dieser Paragraph. Wie konnte das sogenannte „Bundesverfassungsgericht“ ein Urteil damit begründen, dass ein Gesetz zwar die Verfassung bricht, die Tat aber so schlimm ist, dass die Verfassung gebrochen werden muss. Die Ausrede der sogenannten „Verfassungsrichter“:
„Leitsätze zum Beschluss des Ersten Senats vom 4. November 2009
– 1 BvR 2150/08 –
1. § 130 Abs. 4 StGB ist auch als nichtallgemeines Gesetz mit Art. 5 Abs. 1 und 2 GG vereinbar. Angesichts des sich allgemeinen Kategorien entziehenden Unrechts und des Schreckens, die die nationalsozialistische Herrschaft über Europa und weite Teile der Welt gebracht hat, und der als Gegenentwurf hierzu verstandenen Entstehung der Bundesrepublik Deutschland ist Art. 5 Abs. 1 und 2 GG für Bestimmungen, die der propagandistischen Gutheißung der nationalsozialistischen Gewalt- und Willkürherrschaft Grenzen setzen, eine Ausnahme vom Verbot des Sonderrechts für meinungsbezogene Gesetze immanent.
2. Die Offenheit des Art. 5 Abs. 1 und 2 GG für derartige Sonderbestimmungen nimmt den materiellen Gehalt der Meinungsfreiheit nicht zurück. Das Grundgesetz rechtfertigt kein allgemeines Verbot der Verbreitung rechtsradikalen oder auch nationalsozialistischen Gedankenguts schon in Bezug auf die geistige Wirkung seines Inhalts.
BUNDESVERFASSUNGSGERICHT“
Übernommen zum Teil vom DGF [dasgelbeforum.net].
Heil und Segen Monika und Alfred und uns allen
Der Wolf
„…und der als Gegenentwurf hierzu verstandenen Entstehung der Bundesrepublik Deutschland…“
Der Gegenentwurf zum Nationalsozialismus ist die BRD. Genau! Man braucht sich ja bloß umzublicken und kann dies aller Orten und auf jedem Gebiet betätigen. Und WIE ihnen dieser Gegenentwurf gelungen ist! Schön aber, daß es mit aller Deutlichkeit vom System selber bekannt wird. Und es wird gewiß keine 70 Jahre mehr dauern, daß diese Offensichtlichkeit dem noch schlafenden Deutschen in seiner Masse bewußt wird.
SH
Kleiner Eisbär
Angesichts des sich allgemeinen Kategorien entziehenden Unrechts und des Schreckens, die die BRD – Regime seit 1949 als Vasallen alliierter Kriegsverbrecher über das Deutsche Volk gebracht haben, ist es nicht weiter verwunderlich, daß sich so nennende „Verfassungsrichter“ das Lügengebirge aufrecht erhalten wollen.
Die propagandistische Gutheißung der mosaischen Gewalt- und Willkürherrschaft ist offenkundig systemimmanent.
Der Wolf
Heute stand in der Jungen Freiheit ein Bericht über den Anschlag auf das Auto des Büroleiters des AfD-Bundestagsabgeordneten Thomas Münz aus Baden-Württemberg. Der Sache nach handelt es sich um einen Mordanschlag bzw. -versuch (Lockern bzw. Abschrauben der Radkappenmuttern), die auch anderen Verkehrsteilnehmern hätte gefährlich werden können. Die Polizei ermittelt wegen eines „gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr“. Passender wäre hier allerdings die Ermittlung wegen eines politisch motivierten Mordversuchs gewesen!
Einem Staat, dem es Ernst ist mit der Sicherheit der eigenen Bevölkerung und mit dem Kampf gegen den Terrorismus, besäße allerdings die Pflicht, nicht nur gegen die anonymen Täter, sondern ebenso gegen alle diejenigen zu ermitteln, die mehr oder weniger offen mit Leuten gemeinsame Sache machen bzw. diese unterstützen, die gerne ihre politischen Gegner erledigen wollen und dabei sogar die Gefährdung und ggf. sogar den Tod Unbeteiligter in Kauf nehmen. Hier wäre mal ein gründliches Aufräumen angesagt, z.B. bei gewissen Plattformen (wie z.B. Indymedia).
Unter gründlichem Aufräumen wäre insbesondere ein rigoroses Verbot vor allem solcher Organisationen zu verstehen, die derartige Mordanschläge nicht nur propagieren, sondern den Gewaltaufraufen Folge leisten (siehe hierzu auch die Aktionen der Links-Chaoten in Hamburg auf dem G7 Gipfel). Auch wäre eine Strafanzeige gegen alle diejenigen angezeigt, die im Schutze ihrer Immunität als sog. Volksvertreter solche Aktionen nicht nur schönreden oder rechtfertigen, sondern sogar z.T. offen unterstützen.
Stattdessen erleben wir eine absolute Prozeßfarce gegen Beate Zschäpe (siehe hierzu den heutigen Bericht auf NJ), wo unter dem Beifall der Mainstreammedien Terrorurteile gegen Unschuldige bzw. gegen die von gewissen Diensten Betrogenen gefällt wurden oder die Prozeßfarce gegen Monika und Alfred Schaefer. Wer seinen Hund zu hoch springen läßt oder diejenigen, die ihn aus der eigenen Familie (!) verraten haben, postalisch als Verräter bezeichnet, wird dagegen in U-Haft genommen. Abgesehen davon, daß sie als kanadische Staatsbürger straffrei in ihrem eigenen Lande Meinungen geäußert haben. Dennoch werden sie vor BRD-Gerichte gezerrt, weil das, was woanders ganz selbstverständlich zur freien Meinungsäußerung zählt, hierzulande unter Strafe steht.
Die BRD-Justiz plustert sich somit zum weltweiten Verfolger von Meinungsäußerungen auf, die ihr nicht genehm sind, oder ihrem eigenen Staatsmythos gefährlich werden könnten. Und gleichzeitig läßt man die echten Terroristen frei herumlaufen. Dazu fällt einem wirklich nichts mehr ein.
Ein ekelerregendes System, das umso stärker wütet, je offensichtlicher es seine freiheitliche und humanitäre Maske verliert. Seine Glaubwürdigkeit schwindet mit jedem Tag; und obendrein gibt es sich auch noch der Lächerlichkeit preis.
Man fragt sich, wie alle die linken Gutmenschen diesen Widerspruch aushalten können, ohne vor Scham in den Boden zu sinken. Wie es der Volkslehrer so schön formuliert hat: Auf der einen Seite stehen wir, die Rechten, und auf der anderen Seite die Unrechten, die dieses System von Heuchelei und einer beispiellosen Anmaßung und Arroganz aktiv unterstützen.
MdG